Beratung beim Kauf einer Eigentumswohnung, eines Reihenhauses, einer Doppelhaushälfte
Ist der Kauf einer Immobilie geplant, so stellt sich für den
potenziellen Erwerber vor der Immobilien-Kaufentscheidung oftmals die
Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung, anlässlich einer
Besichtigung.
Das Weinert-Bausachverständigenbüro steht Ihnen bei solchen Aufgabenstellungen jederzeit gern zur Verfügung.
Unsere Begutachtung umfasst hierbei unter anderem die folgenden Punkte:
- Kellerbegehung
- Sichtprüfung der Fassade auf eventuelle Risse
- Schäden an Balkonanlagen und Brüstungen
- Schäden an Außenfenstern und eventueller Instandhaltungs-Rückstau
- Sichtprüfung Fensterbänke, Funktionsprüfung Rolläden
- Dachflächen/Dachgauben, soweit zugänglich
- Erstbeurteilung zum vorhandenen Wärmeschutz
- Schäden an Hauseingang und den Außentüren
- Sichtprüfung der Innenwände auf Risse, Prüfung der Innentüren
- Treppenhaus und Geschosstreppen
- Fußbodenkonstruktionen und Oberböden
- Geschossdecken, soweit einsehbar
- Haustechnik, jedoch nur zum Instandhaltungs-Rückstau – ansonsten eventuelle Hinzuziehung von Spezialisten
Nicht begutachtet werden können folgende Baukonstruktionen und -teile:
- Verkleidete und kaschierte Bauteile
- Bauteile im Wandinneren bzw. im Wandquerschnitt bei mehrschaligen Wandsystemen
- Bauteile hinter mehrschichtigen Baukonstruktionen
- Nicht zu öffnende Bauteile
- Verputzte Bauteile
- Visuell nicht einsehbare Bauteile, unter anderem auch Möblierungen
Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Die Beratung versteht sich vielmehr grundsätzlich als persönliche Beratung vor Ort (»Vier-Augen-Gespräch«)