Beratung beim Kauf einer Eigentumswohnung, eines Reihenhauses, einer Doppelhaushälfte

Ist der Kauf einer Immobilie geplant, so stellt sich für den potenziellen Erwerber vor der Immobilien-Kaufentscheidung oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung, anlässlich einer Besichtigung.

Das Weinert-Bausachverständigenbüro steht Ihnen bei solchen Aufgabenstellungen jederzeit gern zur Verfügung.


Unsere Begutachtung umfasst hierbei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Kellerbegehung
  • Sichtprüfung der Fassade auf eventuelle Risse
  • Schäden an Balkonanlagen und Brüstungen
  • Schäden an Außenfenstern und eventueller Instandhaltungs-Rückstau
  • Sichtprüfung Fensterbänke, Funktionsprüfung Rolläden
  • Dachflächen/Dachgauben, soweit zugänglich
  • Erstbeurteilung zum vorhandenen Wärmeschutz
  • Schäden an Hauseingang und den Außentüren
  • Sichtprüfung der Innenwände auf Risse, Prüfung der Innentüren
  • Treppenhaus und Geschosstreppen
  • Fußbodenkonstruktionen und Oberböden
  • Geschossdecken, soweit einsehbar
  • Haustechnik, jedoch nur zum Instandhaltungs-Rückstau – ansonsten eventuelle Hinzuziehung von Spezialisten


 Nicht begutachtet werden können folgende Baukonstruktionen und -teile:

  • Verkleidete und kaschierte Bauteile
  • Bauteile im Wandinneren bzw. im Wandquerschnitt bei mehrschaligen Wandsystemen
  • Bauteile hinter mehrschichtigen Baukonstruktionen
  • Nicht zu öffnende Bauteile
  • Verputzte Bauteile
  • Visuell nicht einsehbare Bauteile, unter anderem auch Möblierungen

Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Die Beratung versteht sich vielmehr grundsätzlich als persönliche Beratung vor Ort (»Vier-Augen-Gespräch«)